Zum ersten Mal seit ca. 1 Jahr berichtet das öffentlich rechtliche TV über den Mißstand bei der Erfassung von Covid-19-Impfschäden. Dies betätigt meine tägliche Praxiserfahrung. Laut Infektionsschutzgesetz §6 ist jeder Verdacht auf eine Impfkomplikation vom behandelnden Arzt oder Heilpraktiker meldepflichtig. Trotzdem werden nur ein kleiner Teil der Verdachtsfälle tatsächlich gemeldet.
Link zum Video der ARD-Mediathek: